Der Garten, das Idyll der Ruhe und Freude, der aber auch Arbeit mit sich bringt. Der Rasen muss gemäht und vertikutiert werden, die Hecken und Büsche geschnitten und das Unkraut gerupft werden, bevor es an die große Einsaat geht. Doch wohin mit dem Grünschnitt und den Gartenabfällen? Dürfen Gartenabfälle im Kompost oder in der Biotonne entsorgt werden? Wir klären auf.
Die Gartenabfälle sind so verschieden wie ihre Entsorgungsmöglichkeiten. Als Gartenabfälle gilt so ziemlich alles, was innerhalb der Gartenpflege anfällt. Dazu zählen unter anderem:
Je nach Jahreszeit fallen im Garten große Mengen an Gartenabfällen an. So kommen im Herbst nicht unbedeutende Mengen an Blättern und Laub, Schnittgut und Pflanzenrückständen zusammen, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Grundsätzlich gilt: Aus rein rechtlicher Sicht gilt Grünabfall als Abfall und darf deshalb nicht auf Grünflächen oder im Wald entsorgt werden. Auch in den Hausmüll gehören die Gartenabfälle auf keinen Fall! Sind die Mengen an Gartenabfällen überschaubar, können diese in der Bio-Tonne oder auf dem Komposthaufen entsorgt werden. Nachfolgend ein kleiner Überblick über die Entsorgungsmöglichkeiten der Gartenabfälle:
Kleinere Gartenabfälle wie Laub, Gemüsereste, Strauchschnitt und dünne Baumschnitte lassen sich sehr gut im Kompost entsorgen. Der Kompost bietet Ihnen den Vorteil, dass durch die Kombination von Belüftung und Feuchtigkeit und Zeit hochwertiger Humus mit vielen Nährstoffen wird.
Hinweis: Es reicht nicht aus, die Gartenabfälle auf einen Haufen zu werfen und zu warten, dass daraus nahrhafte Erde wird. Es ist wichtig, einen Behälter zum Anlegen des Komposts anzuschaffen oder selbst zu bauen
Viele Städte, Gemeinden und Kreise stellen den Haushalten Biotonnen zur Verfügung, in denen Grünabfälle und manche Gartenabfälle entsorgt werden können. Was in die Biotonne darf, ist häufig regional unterschiedlich geregelt, weshalb Sie darauf achten sollten, was in die Biotonne darf. Generell lassen sich Gartenabfälle wie Schnittgut von Sträuchern und kleineren Bäumen, biologischer Abfall von Beeten und pflanzliche Reste von Blumen, Topfpflanzen und Unkräutern in der Biotonne entsorgen.
In manchen Städten, Gemeinden und Kommunen werden spezielle Grün-Abfallsäcke mit Banderolen verkauft, in denen der Gartenabfall entsorgt wird. In die Abfallsäcke dürfen solche Abfälle, die unbehandelt und natürlich sind wie beispielsweise Rasen- und Laubschnitt, Garten- und Grünabfälle und sonstige pflanzliche Abfälle.
Die Grünschnittcontainer sind ebenfalls für die Entsorgung von Gartenabfällen konzipiert. Sie sind in verschiedenen Größen erhältlich, um so auf die Bedürfnisse der Verbraucher einzugehen. Die Container können in der Regel bei den örtlichen Entsorgungsstationen angemietet werden. Befüllt werden dürfen die Grünschnittcontainer nur bis zur Ladekante, um ein Herunterfallen von Grünschnitt zu verhindern. Der Grünschnittcontainer wird vom Entsorgungsunternehmen abgeholt, so dass Sie sich die Abfuhr sparen.
Was die Nachhaltigkeit angeht, ist das Spenden der Gartenabfälle an Bauern, Förster oder Tierheime eine gute Möglichkeit. Vor allem größere Mengen an Rasenschnitt können so entsorgt werden. Wichtig ist, dass das Material trocken ist und so als Heu an die Tiere verfüttert werden kann. Auch Tannenzapfen, Kastanien oder Eicheln eignen sich hervorragend als Tierfutter in Zoos, Auffangstationen und Tierheimen. Auch Förster sind über solche Gartenabfall-Spenden sehr erfreut, da sie diese an die Waldbewohner verfüttern können.
Ist die vorhandene Biotonne zu klein oder Sie haben einfach zu viele Gartenabfälle, können diese auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Auch Stammholz, Astschnitt oder Zweige können beim Wertstoffhof abgegeben werden, wenn sie zu groß für die Biotonne oder Abfallsäcken sind.
Grünschnitt verbrennen, hört sich auf jeden Fall kostengünstig an. Doch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Grünschnitt ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung erlaubt. Vor allem ist das Verbrennen von Gartenabfällen und Grünschnitt mit vielen Belastungen für Mensch und Tier verbunden, wie zum Beispiel:
Die Brandschutzverordnungen machen dem Verbrennen auf dem eigenen Gelände einen Strich durch die Rechnung. In manchen Gegenden ist es möglich, den Gehölzschnitt an Werktagen von 8 bis 18 Uhr kontrolliert abzubrennen, wobei die Glut bis zum Einbruch der Dunkelheit erloschen sein muss. Manche Städte, Gemeinden erlauben es, den Grünschnitt zu verbrennen, wenn es keine andere Möglichkeit der Entsorgung gibt.
Schnittgut von Rasen und Hecken lassen sich sehr gut kompostieren. Da sich Holz nur sehr langsam zersetzt, müssen größere Äste klein gehäckselt werden. Ist das Schnittgut jedoch grober, ist die Entsorgung beim Wertstoffhof die bessere Variante.
Unser Tipp: Schaffen Sie mit dem Laub, das von den Bäumen heruntergefallen ist, Lebensräume für die Tiere, die draußen leben, wie zum Beispiel Igel. Die kleinen stacheligen Tiere freuen sich über eine warme Schlafstube, in der sie ihren Winterschlaf halten können.
Grünschnitt oder Gartenabfall darf nicht in der Natur entsorgt werden, da sich Schadstoffe darin befinden, die Umwelt und Natur gefährden können. Durch den Regen können die gefährlichen Stoffe ausgewaschen werden und sich in der Erde ablagern oder in nahe gelegene Gewässer gelangen. Sickern die Schadstoffe in das Grundwasser, werden sie zu einer Gefahr für die Menschen.
Wer dennoch seinen Grünschnitt in der Natur entsorgt, riskiert ein Bußgeld, das je nach Bundesland zwischen 10 und 2500 Euro liegt.