Grillen im Garten – was ist erlaubt, und was nicht?

Grill mit Würstchen im Garten mit Blumen und Gruppe von Freunden, die im Hintergrund feiern

Was gibt es Schöneres als an einem schönen Sommertag mit Freunden oder Familie im Garten zu grillen? Für viele Grillfans gehört das Grillen schon fast auf die Tagesordnung. Doch was gibt es beim Grillen auf dem eigenen Grundstück zu beachten? Geräuschkulisse und Rauchentwicklung können belastend für die Umgebung sowie die Nachbarn sein. 

Wie und wo darf man grillen?

Auch wenn Sie ein eigenes Grundstück besitzen, können Sie bei weitem nicht tun und lassen, was Sie möchten. Besonders beim Grillen können Ihre Nachbarn durch den Geruch und auch den Lärm gestört werden. Gerade bei einem Kohlegrill entwickelt sich sehr schnell viel Rauch, der zu den Nachbarn rüberziehen kann. Grundsätzlich ist das Grillen auf dem eigenen Grundstück dennoch erlaubt. Ihre Nachbarn müssen Ihre Grillabende sogar dulden, solange keiner in Gefahr gebracht wird und Sie weder durch Rauch oder Lärm belästigt werden. 

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Solange Sie mit Ihrem Lärm und dem Rauch keinen stören, sollte das Grillen im Freien also kein Problem darstellen. Am besten klären Sie eine größere Grillparty mit Freunden kurz mit Ihrem Nachbar ab. In der Regel sollte dieser damit einverstanden sein und Ihnen keine Steine in den Weg legen. Noch besser – lassen Sie Ihre Nachbarn an Ihrem Grillabend teilhaben, somit kann sich keiner beschweren!

Bis wie viel Uhr ist grillen erlaubt?

Für das Grillen gibt es keine gesetzlichen Zeitvorschriften. Allerdings müssen die Ruhezeiten immer beachtet werden. In vielen Bundesländern gilt die Mittagszeit. Ansonsten sind es meist die nächtlichen Ruhezeiten, die in der Regel um 22 Uhr beginnen und um 6 Uhr morgens enden, sowie die Regelungen für Sonn- und Feiertage, die als Ruhezeiten vorgesehen sind. Das bedeutet nicht, dass das Grillen während dieser Zeiten verboten ist. Wenn das Grillen jedoch die Nachtruhe des Nachbarn stört, kann die Polizei unter bestimmten Umständen verlangen, dass das Grillen eingestellt wird.

Falls Sie dennoch planen, innerhalb dieser Zeit zu grillen, sollten Sie dies möglichst leise tun, um Ihre Umgebung nicht zu belästigen und um zu verhindern, dass die Polizei Ihr Vorhaben beendet. Auch hier ist es sinnvoll, die Nachbarn im Vorhinein über Ihren Grillabend zu informieren. 

Die Vorschriften für das Grillen in Deutschland sind sehr unterschiedlich, je nachdem, wo Sie wohnen. Wenn Sie wissen möchten, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt, können Sie sich im Internet über die geltenden Vorschriften informieren. Meistens finden Sie auch auf der Webseite der Stadt weitere Informationen, über diese Thematik.

Grillen im eigenen Haus

Obwohl dem Grillen auf dem eigenen Grundstück zunächst einmal nichts im Wege steht, gibt es seit kurzem neue gesetzliche Bestimmungen in einigen Bundesländern, in denen es neue Vorschriften zum Grillen gibt. In manchen Bundesländern soll man laut Vorschrift nun nur noch am äußersten Rand des Gartens grillen dürfen. Hierbei soll ein Abstand von etwa 25 Metern zur Hauswand eingehalten werden, was sich gerade bei einem kleinen Garten als schwierig erweist. Außerdem wird immer häufiger vorgeschrieben, wie oft im Jahr mit einem Holzkohlegrill gegrillt werden darf. Während es in manchen Bundesländern auf etwa 10 Mal im Jahr begrenzt wurde, sind es in anderen Bundesländern sogar nur 5 Mal pro Jahr. 

Generell gibt es jedoch keine gesetzlichen Grundlagen, die Ihnen das Grillen im eigenen Garten verbieten. Rechtliche Konsequenzen folgen erst dann, wenn sich durch den Grill belästigt fühlen und dies der Polizei melden.

Grillen auf dem Balkon

Für viele Menschen ist das Grillen im Freien eines der größten Vergnügen des Lebens. Allerdings gibt es gerade bei Mietwohnungen einige Einschränkungen, an die sich ein Mieter halten muss. Insbesondere erlauben die meisten Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Bewohnern nicht, Grillgeräte auf ihren Balkonen zu benutzen. 

Wohnungseigentümergemeinschaften verlangen in der Regel, dass alle Mitglieder bestimmte Normen in Bezug auf das Rauchen, die Brandverhütung und die Verwendung von Geräten einhalten. So kann beispielsweise vorgeschrieben werden, dass alle in der Wohnung verwendeten Geräte von der Vereinigung genehmigt sein müssen. Sie können auch das Grillen auf dem Balkon verbieten. 

Verstößt ein Hausbesitzer gegen eine Regel oder einen Standard in Bezug auf die Nutzung von Geräten, kann der Verband Maßnahmen gegen ihn ergreifen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Verhängung von Geldstrafen, die Einschränkung des künftigen Zugangs zu den Einrichtungen oder sogar die Beendigung der Mitgliedschaft.

Solche Regeln gelten in der Regel für alle Bewohner des Hauses gleichermaßen. Diese Regelungen werden von der Eigentümergemeinschaft beschlossen. Dafür ist ein Mehrheitsbeschluss der gesamten Eigentümergemeinschaft notwendig. Nachdem diese Regelung beschlossen wurde, wird Sie in die Hausordnung aufgenommen. Somit muss sich jeder Wohnungseigentümer an diese Regelung halten. Wird dagegen verstoßen, kann es schwerwiegende Konsequenzen für den Mieter oder den Eigentümer haben. Es kann sogar bis zu einer Abmahnung kommen.

Wird jedoch mit einem Gas- oder Elektrogrill gegrillt, kann hier kein allgemeines Verbot ausgesprochen werden. Auch wenn es um das Grillen in einem gemeinschaftlichen Garten geht, gelten hier meistens die Vorschriften des Landes.

Das müssen Sie beim Grillen beachten

Beim Grillen sollten Sie einige Sachen beachten, um Ihr Grillfest richtig genießen zu können. Am wichtigsten ist, dass Sie Rücksicht auf Ihr Umfeld nehmen. Achten Sie darauf, der Natur und Ihre Nachbarn nicht zu belästigen. Wichtig ist, dass Ihre Nachbarn nicht durch den aufsteigenden Rauch belästigt werden. Besonders in die Wohnräume sollte der Rauch nicht eindringen können. 

Welche Strafen fallen für Lärmbelästigung etc. an?

In Deutschland ist es gestattet, ohne Genehmigung im Freien zu grillen. Doch die meisten Streitigkeiten mit den Nachbarn entstehen durch Lärm- und Rauchbelästigung beim Grillen. Wird die Polizei dann hinzugerufen, kann es sogar zu Bußgeldern und Geldstrafen kommen. 

Der Verband weist darauf hin, dass die Höchststrafe für Verstöße gegen das Gesetz bei 5.000 Euro liegt. Gerade wenn Sie die Sonn- und Feiertags Ruhezeiten gebrochen werden, kann es zu solch hohen Bußgeldern kommen. Auch wenn die Rauchentwicklung zu hoch sind, können Bußgelder bis zu 100 Euro anfallen. Besonders das Grillen an unerlaubten Stellen kann Sie bis zu 5.000 Euro kosten

Damit Ihr Grillabend nicht zu einer teuren Angelegenheit wird, sollten Sie sich an Regeln halten und auf Ihr Umfeld Rücksicht nehmen.